7.1
Beförderungsverweigerungsrecht7.1.1 Wir können Ihre Beförderung oder
Weiterbeförderung verweigern, wenn wir Sie vor der Buchung schriftlich davon in Kenntnis
gesetzt haben, dass wir Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht
mehr auf unseren Flügen befördern werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem
früheren Flug gegen die in den Artikeln 7 und 11 genannten Verhaltensregeln verstoßen
haben und Ihre Beförderung deshalb unzumutbar ist. Wir dürfen ferner Ihre Beförderung
oder Weiterbeförderung verweigern, wenn:
7.1.1.1 diese Maßnahme aus Gründen der
Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen behördliche oder
gesetzliche Auflagen des Staates notwendig ist, von dem aus abgeflogen wird oder der
angeflogen oder überflogen wird; oder
7.1.1.2 Ihre Beförderung die Sicherheit, die
Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste
beeinträchtigen kann; oder
7.1.1.3 Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder
körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder
Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder
Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen; oder
7.1.1.4 Sie sich auf einem früheren
Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme
besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann; oder
7.1.1.5 Sie die Vornahme
einer Sicherheitsprüfung verweigert haben; oder
7.1.1.6 Sie den anwendbaren
Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt haben; oder
7.1.1.7 Sie
nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen,
für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen
Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren
Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen; oder
7.1.1.8
Sie einen Flugschein vorlegen, den Sie auf illegalem Wege oder unter Verstoß gegen die
Miles and More Teilnahmebedingungen erworben oder erhalten haben oder der als verloren
oder gestohlen gemeldet worden ist, gefälscht ist oder wenn Sie Ihre Identität mit der
als Fluggast im Flugschein eingetragenen Person nicht nachweisen können; oder
7.1.1.9
Sie die Zahlung des anfallenden Differenzbetrages (Aufpreises) nach 3.4.2. verweigern
oder einen Flugschein vorlegen, der durch andere als uns oder zur Flugscheinausstellung
berechtigtes Reisebüro ausgestellt wurde oder nicht unerheblich beschädigt ist;
oder
7.1.1.10 Sie unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhalten; oder
7.1.1.11
Sie das beim Einsteigen sowie an Bord aller unserer Flugzeuge geltende Rauchverbot und
das Verbot der Benutzung elektronischer Geräte an Bord missachten.
7.2
Besondere BetreuungDie Beförderung von behinderten, kranken oder anderen
Personen, die besondere Betreuung benötigen, sollte vorher angemeldet werden. Für
entsprechende Anfragen melden Sie sich bitte montags bis freitags 08:30 Uhr – 20:00 Uhr,
samstags, sonntags, feiertags 08:30 Uhr – 16:30 Uhr via Email an
specialservice.discover-airlines@lufthansa-group.com oder mittels Fax (069 696
83677).
Um Ihren eigenen batteriebetriebenen Rollstuhl zu buchen, wenden Sie sich
bitte an unser Services Team, indem Sie das
ausgefüllte
Anfrageformular via Email an
specialservice.discover-airlines@lufthansa-group.com senden. Anhand der von Ihnen
gemachten Angaben prüfen wir, ob ein Transport Ihres batteriebetriebenen Rollstuhls
möglich ist.
Für Flugtauglichkeitsbescheinigungen (MEDA) können Sie sich täglich von
6:00 Uhr – 22:30 Uhr mittels Email an
medicaloperation.discover-airlines@lufthansa-group.com, telefonisch an 069 696 55077
oder mittels Fax an 069 696 83677 wenden.
7.3 Beförderung von
Kindern7.3.1 Vor Vollendung des 5. Lebensjahres dürfen Kinder nur in
Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt ist reisen. Die Beförderung
von allein reisenden Kindern vom vollendeten 5. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss
vorher telefonisch angemeldet werden und unterliegt dem jeweils veröffentlichten Entgelt
sowie den Bestimmungen, die in unseren Verkaufsbüros und über die Flugschein
ausstellenden Reisebüros erhältlich sind.
7.3.2 Kinder können auch im eigenen
Kindersitz auf einem Sitzplatz befördert werden; für Kleinkinder unter 2 Jahren ist
hierfür ein zusätzlich gebuchter Sitzplatz erforderlich. Der Kindersitz ist während des
gesamten Fluges mit dem am Flugzeugsitz vorhandenen Sitzgurt von Ihnen zu befestigen.
Der Kindersitz muss zur Verwendung an Bord von Flugzeugen geeignet sein. Andernfalls
sind wir berechtigt, die Beförderung des Kindersitzes in der Kabine zu verweigern. Wir
haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus einer fehlerhaften Befestigung des
Kindersitzes, einer Funktionsuntauglichkeit oder aus der Nichtbefolgung von Anweisungen
entstehen.
Nähere Informationen zu Reisen mit Kindern, insbesondere den zur
Verwendung an Bord von Flugzeugen geeigneten Kindersitzen finden Sie hier
Reisen mit Kindern -
Lufthansa.
7.4 Ansprüche bei BeförderungsverweigerungWerden
Sie aus einem der vorstehenden Gründe von der Beförderung ausgeschlossen, so beschränken
sich Ihre Ansprüche auf das Recht, eine Flugpreiserstattung für die nicht genutzten
Flugcoupons nach Maßgabe von Artikel 10.4 verlangen.